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Ihre Kanzlei im Schillerkiez – Rechtsanwalt Ansgar Honsel

Kompetente Beratung und Vertretung in Verkehrsrecht, Kaufrecht und Mietrecht in Berlin-Neukölln.

Ein kurzer Blick auf die Kanzlei Honsel

Rechtsanwalt in Berlin-Neukölln. Seit 2005 als selbstständiger Anwalt tätig.
Telefon:
0 30 / 60 98 65 94 - 0
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Legal Assistant und Testamentsvollstrecker (in freier Mitarbeit). Seit 2013 für die Kanzlei Honsel tätig.
Telefon:
0 30 / 60 98 65 94 - 1
E-Mail:
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Die Rechtsanwaltskanzlei Honsel liegt in Berlin-Neukölln im Schillerkiez.

Hier berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Ansgar Honsel – seit dem Jahr 2005 als selbständiger Anwalt tätig – kompetent und zuverlässig vor allem in den Bereichen Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht sowie im Kaufrecht und Forderungsmanagement.

Ich lege mit meinem Kanzleiteam großen Wert auf persönliche Betreuung und eine engagierte Vertretung meiner Mandanten. Ziel ist es, für Sie klare, praxistaugliche Lösungen zu finden und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

Dabei werde ich seit vielen Jahren durch Herrn Ley in freier Mitarbeit unterstützt. Herr Ley bringt nicht nur rund 20 Jahre Berufserfahrung in meine Kanzlei ein, sondern ist auch Testamentsvollstrecker, sodass auch erbrechtliche Fragestellungen, die mit unseren Mandaten in Zusammenhang stehen, nicht außer Acht bleiben.

Sollte Ihr Anliegen einmal rechtliche Fragestellungen betreffen, die nicht in unser Tätigkeitsspektrum fallen, so empfehlen wir Ihnen gerne Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, bei denen Sie mit Ihrem Anliegen in guten Händen sind. Sollte Ihr Anliegen externe Fachkenntnisse benötigen, weil z. B. technische oder buchhalterische Fragen eine Rolle spielen, so arbeiten wir seit vielen Jahren mit entsprechenden Experten zusammen.

Hinweis: Damit Sie in meinem Büro in Berlin keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer +49 (0) 30 / 6 09 86 59 4 - 0. Vielen Dank!

Und natürlich ein kurzer Blick auf die Kosten...

Eine versierte und qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen kostet Geld, auch wenn man darüber eigentlich nicht spricht. Wir möchten Sie jedoch transparent informieren.

Erstberatung und weitergehende Beratung:

Bei der Erstberatung spricht man von einer ersten rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts. Hierzu regelt das anwaltliche Vergütungsrecht relativ wenig. Es setzt nur Grenzen, wie hoch das Honorar für eine Erstberatung oder eine weitergehende Beratung ausfallen darf (§ 34 RVG). In der Regel vereinbaren wir die Vergütung für eine Erstberatung oder eine weitergehende Beratung individuell mit Ihnen auf Grundlage der Komplexität und des Umfangs des Sachverhalts.

Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen:

Bei der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen - gerichtlich und außergerichtlich - gibt es verschiedene Vergütungsmodelle. Diese reichen von einer Abrechnung auf der Grundlage des anwaltlichen Vergütungsrechts, also nach dem RVG, bis hin zu individuellen Honorarvereinbarungen, bei denen sich unsere Vergütung z. B. nach dem Zeitaufwand richtet. In Einzelfällen kommt die Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Betracht. Wir hören uns Ihren Sachverhalt individuell an und entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für Sie die beste ist.

Dauermandatsverhältnisse:

Gerade bei der Beratung und Vertretung von Firmen und Einzelunternehmen vereinbaren wir mit Ihnen gerne entsprechende Rahmenverträge, die unsere Vergütung für alle Eventualitäten in Ihrem Geschäftsbetrieb im Vorweg klar regeln. So kommt z. B. für Ihre laufende Beratung die Vereinbarung von Pauschalen in Betracht.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung:

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mandanten einen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wenn sie sich nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen die Inanspruchnahme eines Anwalts nicht leisten können. In Strafsachen kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Lösung für Sie in Betracht kommt.